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... Einblick in unsere Satzung nehmen möchten: Satzung FFG 

Hinweis zur satzungsgemäßen Beendigung der Mitgliedschaft: Bitte beachten Sie, dass gemäß §5 Absatz 3 unserer Satzung die Austrittserklärung "unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist". Das heißt, die Kündigung ist spätestens bis zum 30.11. eines Kalenderjahres vom Mitglied auszusprechen, um zum 31.12. eines Jahres mit allen Rechten und Pflichten auszuscheiden.
Bitte halten Sie diese Vorgehensweise unbedingt ein; Rücküberweisungen bzw. Stornierungen bereits überwiesener Beiträge sind für uns stets mit sehr hohem zeitlichem Aufwand sowie mit zusätzlichen Gebühren verbunden und schädigen somit die Fördergemeinschaft.
 

... Mitglied bei uns werden möchten: Gratulation, eine hervorragende Entscheidung! Hier geht's zum Mitgliedsantrag FFG

... gute Ideen haben, die unserer Förderung wert sein sollten: Förderantrag

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